1. Wie ist Oxfam im besetzten palästinensischen Gebiet engagiert?
  2. Wie steht Oxfam zum Krieg im Gazastreifen?
  3. Wie beurteilt Oxfam die Rechtsprechung durch den Internationalen Gerichtshof (IGH) zum Genozid-Vorwurf Südafrikas gegen Israel?
  4. Wie ist die humanitäre Situation im Gazastreifen?
  5. Welche Hilfe leistet Oxfam im Gazastreifen?
  6. Ist Oxfam einseitig gegen Israel eingestellt?
  7. Warum lehnt Oxfam den israelischen Siedlungsbau im besetzten palästinensischen Gebiet ab?
  8. Misst Oxfam Israel im Vergleich zu anderen Ländern mit unterschiedlichem Maß?
  9. Unterstützt Oxfam einen Boykott Israels bzw. die „BDS“-Kampagne?
  10. Was ist Oxfams Position im Nahostkonflikt?
  11. Was ist Oxfams Haltung zum Friedensprozess?

 

1. Wie ist Oxfam im besetzten palästinensischen Gebiet engagiert?

Oxfam engagiert sich seit den 1950er Jahren im besetzten palästinensischen Gebiet und ist dort seit den 1980er Jahren auch mit einem Regionalbüro vertreten.

Oxfam arbeitet sowohl mit israelischen als auch mit palästinensischen Partnerorganisationen zusammen, um die Lebensbedingungen von marginalisierten und von Armut betroffenen Palästinenser*innen im Gazastreifen und im Westjordanland sowie in Ost-Jerusalem zu verbessern und ihre Rechte zu stärken.

Gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen schafft Oxfam den Menschen Zugang zu Lebensmitteln, sauberem Trinkwasser und Bildung und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die landwirtschaftliche Entwicklung und der Schutz von Menschen- und insbesondere Frauenrechten.

2. Wie steht Oxfam zum Krieg im Gazastreifen?

Oxfam ist zutiefst bestürzt über die am 7. Oktober 2023 und in der Folge verübte skrupellose Gewalt der Hamas gegen israelische Zivilist*innen und verurteilt sie aufs Schärfste. Gleichzeitig sind wir auch äußerst besorgt über die extreme Not der Zivilbevölkerung im Gazastreifen, die als Folge der massiven militärischen Gegenwehr durch Israel entstanden ist. Oxfam fordert alle Kriegsparteien nachdrücklich auf, sofort alle militärischen Angriffe einzustellen, jegliche weitere Gewalteskalation zu vermeiden und dem Schutz der Zivilbevölkerung oberste Priorität einzuräumen. Die internationale Gemeinschaft muss sich für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand einsetzen.

Das von der Hamas und von anderen bewaffneten palästinensischen am 7. Oktober 2023 Gruppen aus dem Gazastreifen heraus an israelischen Zivilist*innen verübte Massaker stellt nach Maßstäben des humanitären Völkerrechts mutmaßlich ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Gleiches trifft für die Geiselnahme zu. Die wahllos gegen Israel gerichteten Raketenangriffe werden von Völkerrechtsexpert*innen als Kriegsverbrechen eingestuft und müssen beendet werden.

Israel hat das Recht, sich gegen derartige Angriffe und Gräueltaten zur Wehr zu setzen. Es muss dabei aber strikt den völkerrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich militärischer Notwendigkeit und zivilen Opfern wahren. Die flächendeckenden Angriffe der israelischen Armee gegen den Gazastreifen, bei denen zahlreiche Wohnhäuser und lebenswichtige Einrichtungen der zivilen Infrastruktur zerstört und eine sehr große Zahl von Zivilist*innen getötet worden ist, legen jedoch die Vermutung nahe, dass dabei Kriegsverbrechen begangen worden sind. Gleiches gilt für die von Israel erzwungene Flucht eines Großteils der Bevölkerung aus dem Norden und der Mitte in den Südteil des Gazastreifens.

Schließlich gehen die von Israel bereits lange vor und besonders nach dem 7. Oktober 2023 verfügten, umfassenden Einschränkungen der Ein- und Ausfuhr von lebensnotwendigen Gütern sowie des Personenverkehrs weit über den legitimen Schutz vor Gewaltakten hinaus. Diese Blockade hat bereits lange vor dem 7.10.2023 zur Zerstörung der Wirtschaft und Verarmung großer Teile der Bevölkerung im Gazastreifen geführt und beschränkt gegenwärtig lebenswichtige humanitäre Hilfe auf ein inakzeptables Minimum. Gemäß humanitärem Völkerrecht können derartig gravierende, primär gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Versorgungseinschränkungen ein Kriegsverbrechen darstellen (Kollektivbestrafung).

Es droht eine humanitäre Katastrophe bislang ungeahnten Ausmaßes. Deshalb sind ein sofortiger und dauerhafter Waffenstillstand und die volle Wiederherstellung der Versorgung Gazas mit lebenswichtigen Gütern nötig. Eine kurz befristete humanitäre Waffenruhe, wie sie z.B. die Bundesregierung gefordert hat, reicht bei weitem nicht aus, um eine Hungersnot und den vollständigen Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung sowie der öffentlichen Ordnung abzuwenden. Kurzfristige Behelfsmaßnahmen wie z.B. Abwürfe von Hilfsgütern aus der Luft können den humanitären Bedarf bei weitem nicht decken und speziell die Schwächsten und am meisten Hilfsbedürftigen nicht erreichen.  

Die Menschen in Gaza, im Übrigen besetzten palästinensischen Gebiet, in Israel und in der benachbarten Region, benötigen dringend eine langfristige Friedenslösung. Diese kann nur auf politischem Weg herbeigeführt werden, keinesfalls durch militärische Mittel. Als erster Schritt dahin müssen alle Waffen schweigen – sofort, vollständig und dauerhaft.
 

3. Wie beurteilt Oxfam die Rechtsprechung durch den Internationalen Gerichtshof (IGH) zum Genozid-Vorwurf Südafrikas gegen Israel?

Oxfam unterstützt alle juristischen Bemühungen, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, unabhängig davon, wer sie begangen hat. Wir begrüßen deshalb die am 26.1.2024 auf Klage Südafrikas hin erlassene Anordnung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) als wichtigen Schritt, die im Gazastreifen seit dem 7. Oktober von verschiedenen Seiten begangenen Kriegshandlungen aufzuklären, die zu einer beispiellosen Zahl von Opfern und zu großem Leid unter der dortigen Zivilbevölkerung geführt hat.  

Es übersteigt Oxfams Mandat, eine rechtliche Beurteilung darüber abzugeben, ob Israel oder eine andere Kriegsparteien Taten im Sinne der Völkermordkonvention begangen haben könnten. Dafür sind in erster Linie entsprechend mandatierte Institutionen wie insbesondere der Internationale Strafgerichtshof (ICC) der Internationale Gerichtshof (IGH) zuständig.  

Die Tatsache, dass der IGH die Klage Südafrikas überhaupt angenommen hat und im rechtlichen Rahmen der Völkermordkonvention behandelt, spricht nach Oxfams Auffassung dafür, dass in Gaza ein konkretes Risiko für entsprechende Verstöße besteht.

4. Wie ist die humanitäre Situation im Gazastreifen?

Die Situation der Menschen in Gaza ist unerträglich: Einen sicheren Ort gibt es für sie nicht. Bereits jetzt ist der Konflikt in Gaza einer der tödlichsten des 21. Jahrhunderts (bezogen auf Tote pro Tag über einen Zeitraum von 100 Tagen, Stand 11.1.2024: 250 Tote pro Tag in Gaza, 97 in Syrien, 16 im Jemen). Die Kriegshandlungen haben zusammen mit der von der israelischen Regierung nach dem Angriff vom 7. Oktober 2023 drastisch verschärften Versorgungsblockade eine beispiellose humanitäre Katastrophe erzeugt. Die rund 2,2 Millionen zählende palästinensische Zivilbevölkerung ist weitgehend von der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern wie Nahrungsmitteln, Wasser, Strom und Treibstoff abgeschnitten. Die Telekommunikation ist größtenteils zusammengebrochen. Die Verantwortung für diese unerträgliche Situation tragen alle Kriegsparteien – die israelische Armee und militante Palästinensergruppen im Gazastreifen.

Toiletten und Sanitäranlagen laufen über – die Gefahr, dass ansteckende Krankheiten sich rasant ausbreiten, steigt. Krankenhäuser erhalten kaum Strom und können Erkrankte und Verletzte nicht ausreichend versorgen. Große Teile besonders im Norden und im Zentrum des Küstenstreifens können fast gar nicht von humanitärer Hilfe erreicht werden. Die wenigen Hilfskonvois, die überhaupt nach Gaza gelangen, werden häufig durch Kampfhandlungen oder Straßensperren gestoppt, ihre Ladung kann oft nicht gezielt an die am meisten Hilfsbedürftigen verteilt werden. Die öffentliche Ordnung ist weitgehend zusammengebrochen, es gibt keine Ordnungskräfte mehr, die die Hilfsaktivitäten sichern und eine geregelte Verteilung garantieren könnten. Immer häufiger versuchen verzweifelte Menschen, sich Hilfsgüter von steckengebliebenen LKWs zu sichern. Die Schwächsten gehen dabei häufig leer aus. 

Die Versorgung mit sauberem Wasser ist katastrophal und liegt bei 1,5 bis 2 Litern pro Person pro Tag – viel zu wenig, um zu überleben. Die Menschen greifen deshalb auf unsichere Wasserquellen zurück und nutzen keimbelastetes und salzhaltiges Wasser – mit gefährlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Die gesamte Bevölkerung ist von Ernährungsunsicherheit betroffen. Mehr als jeder vierte Haushalt in Gaza ist laut dem UN-Welternährungsprogramm (WFP) derzeit mit extremem Hunger konfrontiert. Mindestens 15 Kinder sind bereits an Hunger und Dehydrierung gestorben (Stand: 3.3.2024, UN-Angaben). Ein großer Teil der landwirtschaftlichen Flächen ist zerstört; Oxfam-Partner berichten von Menschen, die Toilettenwasser trinken, wilde Pflanzen essen und Tierfutter zur Herstellung von Brot verwenden. 

5. Welche Hilfe leistet Oxfam im Gazastreifen?

Oxfam musste nach Kriegsausbruch zunächst die gesamte humanitäre und Entwicklungsarbeit im Gazastreifen aufgrund der Kriegshandlungen aussetzen. Inzwischen können wir jedoch gemeinsam mit lokalen Partnern wieder in begrenztem Umfang Nothilfemaßnahmen durchführen. Vor allem im Süden des Gazastreifens haben wir seit Beginn der Eskalation mehr als 80.0000Menschen u.a. mit Bargeld, frischen Lebensmitteln, sauberem Wasser sowie Hygieneartikeln und Hilfsmitteln aus dem Bereich der Sanitärversorgung erreicht. Eine unserer Partnerorganisationen leistet auch im Norden punktuell Hilfe, soweit dies in Anbetracht der Situation möglich ist.

Ein umfassender humanitärer Einsatz ist erst möglich, wenn die Kampfhandlungen vollständig aufhören und das Umfeld sicher genug ist. In diesem Fall ist Folgendes geplant:

  • Ausweitung der Versorgung der Menschen mit sauberem Wasser, sanitären Einrichtungen und Hygieneartikeln.

  • Wiederherstellung von Wasser- und Abwassernetzen, die durch die Bombardierung zerstört wurden.

  • Verteilung von Lebensmitteln und anderen lebenswichtigen Haushaltsgegenständen für Menschen, die alles verloren haben.

6. Ist Oxfam einseitig gegen Israel eingestellt?


Nein. Oxfam hat immer wieder völkerrechtswidrige Handlungen von allen Parteien im Nahostkonflikt verurteilt und alle Seiten aufgefordert, völkerrechtliche Grundsätze zu befolgen und insbesondere das humanitäre Völkerrecht sowie die internationalen Menschenrechte zu achten. So haben wir zum Beispiel regelmäßig sowohl von israelischen als auch von palästinensischen Akteuren begangene rechtswidrige Gewalt gegen die Zivilbevölkerung kritisiert.

7. Warum lehnt Oxfam den israelischen Siedlungsbau im besetzten palästinensischen Gebiet ab?

Oxfam kritisiert den israelischen Siedlungsbau im besetzten palästinensischen Gebiet als schwerwiegenden Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und als ein ernstes Hindernis für den Frieden. Damit stimmen wir mit der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft überein – darunter die Bundesregierung, die den Siedlungsbau ebenfalls als völkerrechtswidrig einschätzt und sich regelmäßig dagegen ausgesprochen hat.

Wir sehen darüber hinaus in den Siedlungen eine der größten Ursachen für die weit verbreitete Armut und rechtliche Benachteiligung großer Teile der palästinensischen Bevölkerung. Bei unserer Arbeit im besetzten palästinensischen Gebiet beobachten wir, wie der fortgesetzte Siedlungsbau palästinensischen Gewerbetreibenden, Bäuer*innen und Hirt*innen ihre Existenzgrundlagen entzieht.

Das besetzte Westjordanland ist durch israelische Siedlungen und Militäranlagen in zahlreiche voneinander getrennte Enklaven geteilt, die Bewegungsfreiheit der Menschen und die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit sind dadurch stark eingeschränkt. Hinzu kommt die völkerrechtswidrige Ausbeutung von Bodenschätzen und anderer natürlicher Ressourcen durch Israel – während diese den Palästinenser*innen weitgehend vorenthalten werden. Die Existenzfähigkeit eines zukünftigen palästinensischen Staates wird dadurch immer stärker untergraben, die international angestrebte Zwei-Staaten-Lösung erscheint immer weniger realistisch.

8. Misst Oxfam Israel im Vergleich zu anderen Ländern mit unterschiedlichem Maß?

Nein. Oxfam ist der Ansicht, dass das Völkerrecht überall weltweit im selben Maß geachtet werden muss. Dies trifft auch auf andere Staaten zu, die von ihnen besetzte Territorien völkerrechtswidrig wirtschaftlich ausbeuten, ihren Bewohner*innen grundlegende Rechte vorenthalten und die ungerechtfertigte Gewalt gegen sie ausüben.

Widersprüchlich ist jedoch die Politik der EU, die in einzelnen vergleichbaren Fällen bereits Handels- und Investitionsverbote gegen die jeweiligen Besatzungsmächte verhängt hat, um geltendes Völkerrecht durchzusetzen, während sie in Bezug auf Israel bislang keine vergleichbaren Maßnahmen ergriffen hat.

9. Unterstützt Oxfam einen Boykott Israels bzw. die „BDS“-Kampagne?

Oxfam unterstützt keine Boykottforderungen gegen Israel oder andere Länder und ist kein Mitglied der sog. BDS-Kampagne („Boycott, Divestment and Sanctions“ / Kampagne für Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel). Oxfam stellt keine Mittel für die Förderung der BDS-Kampagne zur Verfügung und finanziert auch keinerlei Aktivitäten, die zu derartigen Maßnahmen aufrufen. Unsere Zusammenarbeit mit israelischen und palästinensischen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen erstreckt sich auf Nothilfe, Armutsbekämpfung und die Stärkung von Menschenrechten.

10. Was ist Oxfams Position im Nahostkonflikt?

Oxfam verurteilt jegliche Gewalt gegen Zivilisten, unabhängig von welcher Seite. Wir sind fest davon überzeugt, dass alle Menschen im besetzten palästinensischen Gebiet und in Israel ein Recht auf ein würdevolles Leben ohne Armut und Gewalt haben. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Einhaltung der bürgerlichen und politischen Grundrechte und des humanitären Völkerrechts. Wir fordern daher einen gerechten und dauerhaften Frieden auf Basis geltender völkerrechtlicher Prinzipien. Nur so lassen sich Sicherheit und Wohlstand für Israelis und Palästinenser*innen gleichermaßen erreichen. Oxfam ist grundsätzlich davon überzeugt, dass eine gerechte Zwei-Staaten-Lösung die notwendige Grundlage dafür ist. Allerdings sehen wir mit großer Sorge, wie die extreme Gewalt im Gazastreifen sowie die seit Jahren voranschreitende gewaltsame Aneignung von palästinensischem Land im Westjordanland im Rahmen des von Israel vorangetriebenen völkerrechtswidrigen Siedlungsbaus, die damit einhergehende Gewalt von israelischen Siedler*innen sowie die Vertreibung von Palästinenser*innen von ihrem Land eine solche Lösung immer unwahrscheinlicher machen.

11. Was ist Oxfams Haltung zum Friedensprozess?

Oxfam glaubt, dass ein jeglicher Friedensprozess für Palästinenser*innen und Israelis inklusiv sein muss. Das heißt, alle politischen Akteur*innen und relevanten Interessensvertreter*innen – einschließlich der Zivilgesellschaft, Flüchtlingen und speziell Frauen – müssen darin eingebunden werden. Nur so können Fragen zum endgültigen Status des besetzten palästinensischen Gebiets, die seit Jahrzehnten im Zentrum des Konfliktes stehen, in gerechter Weise gelöst werden (zur Frage der Zwei-Staaten-Lösung siehe auch Frage 2). Beide Seiten tragen Verantwortung dafür, dass ein dauerhafter Frieden geschlossen und aufrechterhalten werden kann: Auf der einen Seite muss die israelische Regierung dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für einen lebensfähigen palästinensischen Staat bestehen – unter anderem der Zugang zu Land, Wasser, Bodenschätzen und anderen natürlichen Ressourcen, die Möglichkeit zu grenzüberschreitendem Handel sowie Bewegungs- und Reisefreiheit. Auf der anderen Seite müssen alle maßgeblichen palästinensischen Akteure das Existenzrecht Israels anerkennen. Notwendig ist zudem eine Versöhnung aller maßgeblichen palästinensischen Parteien und Gruppierungen, um den Weg für eine geeinigte palästinensische Regierung zu ebnen, die die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung erfüllt und den Schutz und die Rechte ihrer Bürger*innen garantieren kann.