Laufzeit: 01.08.2022 – 31.07.2024
Projekttitel: Integrierte Wasser-, Sanitärversorgung und Hygienemaßnahmen sowie Maßnahmen zur Ernährungssicherung und zum Schutz der vom Konflikt betroffenen Menschen in Sa’ada und Hajjah
Finanziert durch: Auswärtiges Amt
Projektregion: Sa’ada und Hajjan Lokale
Partnerorganisation: Jemenitische Entwicklungsstiftung (YDF) in Sa’ada
Themen: WASH, Schutz, Ernährungssicherung

Die Situation vor Ort

Im Jemen herrscht seit 2011 ein komplexer Konflikt um politische Macht und den Zugang zu Ressourcen. Seine Wurzeln liegen in den 1960er Jahren und laut UN gilt er als größte humanitäre Krise unserer Zeit.

Zuletzt wurde der Konflikt erneut entfacht, als der damalige Regierungschef Hadi 2014/15 von der politisch-militärischen Bewegung Huthi zur Machtabgabe und anschließend ins Exil gezwungen wurde. Die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Huthi-Anhänger*innen und der „Anti-Huthi-Allianz“ um Hadi haben einen starken Einfluss auf das Leben im Jemen. Aufgrund der Konfliktdynamik sind Menschen gezwungen, immer wieder zu fliehen und haben keine Chance, ihre Lebensgrundlagen erneut aufzubauen.

Das defekte Wirtschaftssystem führt dazu, dass Nahrungsmittel kaum noch bezahlbar sind. Es herrscht eine große Ernährungskrise. Ein Großteil der Bevölkerung hat zudem keinen oder unzureichenden Zugang zu Hygiene- und Sanitärversorgung – das macht sie besonders anfällig für Infektionskrankheiten wie Cholera und COVID-19.

Unser Ziel

Die Menschen aus vertriebenen Gemeinschaften sowie in den Aufnahmegemeinschaften erhalten einen besseren Zugang zu lebensrettenden humanitären Diensten. Die Grundbedürfnisse derjenigen, die vom Konflikt betroffen sind, können gestillt werden und die am stärksten gefährdeten Gruppen werden durch verbesserte soziale Schutzdienste gestärkt.

Besonders unterstützt werden Menschen, die innerhalb des Landes vertrieben sind, sowie sozial und wirtschaftlich ausgegrenzte Gemeinschaften, einschließlich:

  • Muhamasheen (Minoritätengruppe im Jemen, wörtlich: „Die Ausgegrenzten“)
  • von Frauen geführte Haushalte
  • Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Waisenkinder
  • Haushalte mit akut unterernährten Kindern unter fünf Jahren
  • schwangere und stillende Frauen

So erreichen wir unser Ziel:

1. Besonders betroffene Personen erhalten lebenssichernde finanzielle Unterstützung

  • Besonders betroffene Haushalte erhalten 6 Monate lang finanzielle Unterstützung, um Grundnahrungsmittel kaufen zu können.
  • Menschen, die vertrieben wurden und auf der Flucht sind, erhalten finanzielle Unterstützung, um ihren Grundbedarf für einen Monat zu decken.
  • In betroffenen Dörfern wird Bargeld an 80 Ladenbesitzer*innen überwiesen, um kleine Geschäfte wirtschaftlich zu unterstützen und so die grundlegende Versorgung vor Ort zu verbessern.

2. Die Wasserversorgung für Vertriebene und Aufnahmegemeinschaften wird ausgebaut, ebenso wie der Zugang zu Sanitäreinrichtungen und -diensten, die auf geschlechtsspezifische Bedürfnisse eingehen und Integration ermöglichen

  • Bestehende Wasserversorgungssysteme werden schnellstmöglich wieder funktionsfähig gemacht, z. B. durch den Austausch von beschädigten Rohrleitungen oder die Reparatur von Brunnen und Abflüssen.
  • In Hajjah und in Sa'ada werden insgesamt sieben Wasserquellen saniert und modernisiert, um eine ununterbrochene Versorgung mit sicherem Trinkwasser und für den Hausgebrauch zu gewährleisten. Außerdem werden Wasserversorgungssysteme für im Land Vertriebene sowie Aufnahmegemeinden in Abs, Hajjah und Sa’ada ausgebaut.
  • Menschen mit zusätzlichem Bedarf, wie z. B. Menschen mit Behinderung, erhalten spezifisch abgestimmte Hygiene-Sets.

3. Das Angebot an sozialer Unterstützung wird ausgebaut

  • Ein Gemeindezentrum wird dabei unterstützt, als zentrale Anlaufstelle für Schutzdienste zu dienen und Kapazitäten sowie Angebote dafür ausbauen zu können. In Zusammenarbeit mit unserem lokalen Partner, der Jemenitischen Entwicklungsstiftung (YDF), kann dann Rechtsberatung vermittelt werden und an Ärzt*innen oder gegebenenfalls an geschützte Räume wie Frauenhäuser verwiesen werden.
  • Schutzbedürftige, die vorab ermittelt werden, erhalten Bargeld, um Alltagsgegenstände zu kaufen, die ihr Leben etwas sicherer machen, wie z. B. Türschlösser, Taschenlampen oder Beleuchtung für das Haus. Außerdem können sie damit entsprechende Dienstleistungen wie Arztbesuche oder Rechtsberatung bezahlen.

*Name zum Schutz der Person geändert oder gekürzt.

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