Der Bundestag hat am heutigen Freitag das Lieferkettengesetz verabschiedet. Das ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten.

Der heutige Beschluss ist ein hart erkämpfter Erfolg der Zivilgesellschaft und bedeutet eine Abkehr vom Prinzip der Freiwilligkeit. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Menschenrechten in der Wirtschaft. Erstmalig nimmt ein Gesetz deutsche Unternehmen hierzu in die Pflicht und stellt sich skrupellosen Geschäftspraktiken entgegen.
Franziska Humbert, Oxfam-Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte

Dass in diesem Sommer überhaupt ein Gesetz verabschiedet wurde, ist auch dem unermüdlichen Druck aus der Zivilgesellschaft zu verdanken. Fast zwei Jahre lang haben wir gemeinsam mit unzähligen Unterstützer*innen und anderen Organisationen gegen Gewinne ohne Gewissen gekämpft und zusammen mit der SPD die Blockade durch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier durchbrochen.

Allerdings haben Altmaier und führende Wirtschaftsverbände es geschafft, das Gesetz an entscheidenden Stellen zu verwässern. Zum Beispiel enthält es keinen Schadensersatzanspruch, mit dem Arbeiter*innen, die auf Bananen-, Trauben- oder Teeplantagen schuften, vor deutschen Gerichten erlittene Schäden gegen verantwortliche Supermarktketten einklagen können.

Außerdem müssen sich Unternehmen laut dem Gesetz zunächst nur um ihre unmittelbaren Zulieferer kümmern. Die sitzen in der Lebensmittellieferkette aber zumeist in Deutschland und nicht dort, wo zum Beispiel Kinderarbeit an der Tagesordnung ist. Das ist nicht nur inkonsequent, sondern fällt sogar hinter die Praxis vieler Unternehmen zurück, die sich auch in den Produktionsländern ihrer Waren engagieren.

Das heute beschlossene Gesetz ist ein Etappensieg mit einigen Lücken. Deshalb sind wir noch nicht am Ziel, aber endlich am Start. Gemeinsam werden wir weiter für ein noch wirksameres Lieferkettengesetz streiten, das für alle Unternehmen in Europa gilt.
Franziska Humbert, Oxfam-Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte

 

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