Durchbruch beim EU-Lieferkettengesetz: Am 1. Juni hat das Europäische Parlament für den Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz gestimmt. Das ist ein hart errungener Etappensieg, denn bis zum Schluss stand auf der Kippe, ob der Entwurf des Rechtsausschusses angenommen wird. Widerstand kam unter anderem von einigen deutschen CDU/CSU-Abgeordneten, die noch auf den letzten Metern versuchten, den Entwurf zu verwässern und zu stoppen – zum Glück ohne Erfolg. Mit der Zustimmung des Parlaments ist jetzt der Weg frei für den letzten Schritt, den sogenannten Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission.

Trotz des erbitterten Widerstands hat eine stabile Mehrheit der Abgeordneten für verbindliche Regeln in der Wirtschaft gestimmt. Das ist auch ein Erfolg der Zivilgesellschaft: Europaweit haben wir uns mit öffentlichen Aktionen, Petition und unzähligen Gesprächsterminen engagiert und die Abgeordneten gemeinsam von der Dringlichkeit eines starken EU-Lieferkettengesetzes überzeugt. Danke an alle, die sich gemeinsam mit uns dafür einsetzen und zum Beispiel im letzten Jahr unsere Petition an Olaf Scholz unterschrieben haben.

Werden Betroffene klagen dürfen?

Der vom Parlament verabschiedete Entwurf ist weitreichender als das deutsche Lieferkettengesetz, weist aber dennoch deutliche Schwächen auf: Nachbesserungsbedarf besteht unter anderem beim Rechtszugang für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen.

Oxfam erwartet daher von den deutschen EU-Abgeordneten und der Bundesregierung, die Lücken im aktuellen Entwurf zu schließen und sich im Trilog-Prozess für Menschenrechte, Klima und Umwelt einzusetzen. Um die Situation von Arbeiter*innen in den Lieferketten deutscher Unternehmen wirklich zu verbessern, müssen sie eine echte Möglichkeit bekommen, ihre Rechte auch vor deutschen Gerichten einzuklagen.

Hintergrund zur EU-Gesetzgebung

Im Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt, oder genauer, eine „EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten“ oder auf englisch „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD). Dieses EU-Lieferkettengesetz sieht den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Geschäften europäischer Unternehmen vor und muss als EU-Richtline von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Im Dezember 2022 folgte die Position des Ministerrats, der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt. Auch das Europäische Parlament – die Vertretung der EU-Bürger*innen – hat sich eine Meinung gebildet: In monatelangen Verhandlungen haben die Ausschüsse des Parlaments einen Kompromiss formuliert, der von der Berichterstatterin Lara Wolters am 1. Juni 2023 zur Abstimmung gestellt wurde. Nun folgt der Trilog-Prozess, in dem die drei EU-Institutionen die finale Ausgestaltung der Richtlinie verhandeln, denn am Ende kann die Richtlinie nur in Kraft treten, wenn Parlament und Ministerrat sich auf eine Fassung einigen. Nach dem heftigen Ringen um den Gesetzesvorschlag im Parlament ist eine ebenso harte politische Auseinandersetzung im Trilog zu erwarten.

Oxfam wird den Trilog kritisch begleiten und gemeinsam mit den mehr als 130 Mitgliedsorganisationen der „Initiative Lieferkettengesetz“ Druck für ein wirksames Gesetz machen, das für die Menschen am Anfang der Lieferketten wirklich einen Unterschied macht.

Und dafür sind wir weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen: Tragen Sie mit Ihrer Spende dazu bei, dass wir uns auch in Zukunft für mehr Menschenrechte in der Wirtschaft einsetzen können.

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1 Kommentar

Danke für die Aktionen; durch Oxfam erfahre ich das es so etwas wie einen Trilog-Prozess für Menschenrechte geben muß. Ich hoffe auf Erfolg in diesem Prozess.

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