Aktuell wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/633 zu unfairen Handelspraktiken diskutiert. Mit dem Gesetz wird erstmals Fairness im Lebensmittelhandel gesetzlich verankert. Es umfasst Verbote von unfairen Handelspraktiken, die „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben. Das Ziel sollte sein, dass die Verkaufspreise im Laden die Deckung von Produktionskosten innerhalb der Lieferkette inklusive existenzsichernder Preise und Löhne erlauben. In Deutschland sollte, ähnlich wie in Spanien, ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten im Lebensmittellieferkettengesetz verankert werden.
Unsere Referentin für globale Agrarfragen, Marita Wiggerthale, nimmt Stellung zu der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages, die diesbezüglich am 22. Februar 2021 stattfindet.