Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung nun doch noch auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Der Gesetzesentwurf sieht handfeste Sanktionen bei Menschenrechtsverstößen vor und ist – wie von Arbeitsminister Heil im Vorfeld versprochen - kein reines Placebo. Das ist ein echter Erfolg und ein wichtiger Schritt hin zu einem Wirtschaftssystem, das nicht auf Ausbeutung von Mensch und Natur beruht. Trotzdem weist der Entwurf an entscheidenden Stellen Lücken auf.

Ein gesetzlicher Rahmen für Menschenrechte

Mit dem Gesetz werden Unternehmen endlich verpflichtet, Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zu achten. Das war schon lange überfällig: Bereits 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet. 2018 wurde Deutschland vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte angemahnt, einen rechtlichen Rahmen für „menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“ zu schaffen.

Derzeit verletzen deutsche Unternehmen in ihren globalen Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt. Dies hat Oxfam in zahlreichen Studien zum Bananenanbau in Ecuador, Ananasanbau in Costa Rica, zu Wein aus Südafrika und Tee aus Indien immer wieder aufgezeigt.

Angetrieben durch Oxfams Supermarktcheck haben Aldi und Lidl zuletzt allerdings erhebliche Fortschritte bei ihrer Menschenrechtspolitik gemacht und Risikoanalysen gemäß der UN-Leitprinzipien durchgeführt. Mit dem Gesetz müssen bald auch die Nachzügler ihren Umwelt- und Menschenrechtsschutz verbessern. So muss beispielsweise auch Edeka – absolutes Schlusslicht unseres Supermarktchecks – zukünftig mehr auf menschenrechtliche Standards bei seinen Zulieferern achten. Das ist ein echter Fortschritt.

Der Haken bei der Sorgfaltspflicht

Eine wesentliche Lücke weist der Gesetzesentwurf bei den vorgesehenen Sorgfaltspflichten auf, die nur abgestuft gelten. Das heißt, dass wichtige Bestandteile wie die Risikoanalyse nur für die Unternehmen selbst und ihre direkten Zulieferer gelten. Aldi, Lidl, Rewe und Co müssen also nur prüfen, ob sie selbst oder ihre direkten Zulieferer Menschenrechte verletzen. Beispielsweise bei Lebensmitteln sind die Zulieferer zumeist in Deutschland ansässig, wo ohnehin strenge Arbeitsschutzregeln gelten. Daher droht das Gesetz in diesem Punkt seinen Zweck zu verfehlen.

Durch die Begrenzung auf die erste Lieferstufe entspricht das Lieferkettengesetz nicht den UN-Leitprinzipien. Zudem fällt es auch hinter die bereits bestehenden Bemühungen vieler Unternehmen zurück. Im Rahmen unserer Arbeit zu Supermärkten begrüßt Oxfam es als wichtigen Schritt, dass beispielsweise Aldi und Lidl inzwischen ihre Risikoanalysen zu sämtlichen Lebensmitteln veröffentlichen. In den Berichten zeigen sie für ihre Risikoprodukte wie Kaffee, Bananen oder Kakao auf, welche Menschenrechtsrisiken weltweit bestehen. Lidl veröffentlicht mittlerweile auch sämtliche Hauptlieferanten von Lebensmitteln weltweit. Dass das Gesetz solche Risikoanalysen nur für direkte Zulieferer einfordert, wird es deutlicher schwerer machen, auch Unternehmen wie Edeka endlich zu überzeugen, Risikoanalysen entlang ihrer gesamten Lieferketten durchzuführen und zu veröffentlichen. Daher besteht hier großer Nachbesserungsbedarf, wenn das Gesetz in den Bundestag kommt.

Immerhin müssen Unternehmen auch ihre mittelbaren Zulieferer überprüfen, wenn Gewerkschaften oder NGOs ihnen Hinweise geben, dass Menschenrechte in der Lieferkette verletzt werden. Wenn Oxfam beispielsweise einen Bericht zu Gesundheitsschäden durch den Einsatz hochgiftiger Pestizide bei Edekas Bananenlieferanten in Ecuador vorlegt, muss Edeka dem nachgehen und Abhilfe schaffen, ansonsten drohen Bußgelder. Dies greift aber zu kurz, da Unternehmen für einen effektiven Menschenrechts- und Umweltschutz präventiv handeln müssen, um durch ihre Risikoanalysen Verletzungen möglichst im Vorfeld zu verhindern.

Es gibt Sanktionen, doch zu wenig Unternehmen sind betroffen

Zu begrüßen ist, dass die Einhaltung der Sorgfaltspflicht durch eine Behörde überprüft wird. Diese kann im Einzelfall auch Bußgelder verhängen oder Unternehmen bis zu drei Jahren von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen.

Ein großes Manko ist, dass das Gesetz erst ab 2023 gelten soll und nur für solche Unternehmen, die mehr als 3.000 Arbeitnehmer*innen haben. Das sind in Deutschland nur rund 600 Unternehmen. Erst ab 2024 werden auch Unternehmen mit 1.000 Arbeitnehmer*innen erfasst, wodurch knapp 3.000 Firmen betroffen wären.

Kein verbesserter Rechtsschutz für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen

Leider fehlt dem Gesetzesentwurf ein neuer zivilrechtlicher Anspruch auf Schadensersatz. Immer noch haben Arbeiter*innen, die auf Bananen, Ananas- oder Weinplantagen für unser Essen schuften, keine echte Chance, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen, zum Beispiel für Gesundheitsschäden durch den Einsatz hochgiftiger Pestizide.

Insgesamt besteht daher großer Nachbesserungsbedarf. Eine Chance dafür besteht, wenn das Gesetz im März oder April in den Bundestag kommt. Allerdings hat auch das Wirtschaftsministerium schon Handlungsbedarf angemeldet. Einige Passagen des Gesetzes seien so nicht abgesprochen gewesen. Es gibt also viel zu tun in den nächsten Wochen.

Wichtig ist das auch mit Blick auf die europäische Ebene: Hier könnte bereits im Sommer ein Gesetzgebungsvorschlag für ein europaweites Lieferkettengesetz auf dem Tisch liegen. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat dazu bereits einen Initiativbericht vorgelegt, der deutlich weiter geht als der deutsche Entwurf. Die Nachbesserung ist also nicht nur entscheidend für Deutschland, sondern auch, um den guten EU-Vorschlag nicht abzuschwächen.

8 Kommentare

Durch eigene Tätigkeit in Indien, Ruanda, Kenia und Sierra Leone habe ich die Lage der ArbeiterInnen auf Teefarmen, Rosenplantagen, bei der Gewinnung von Erzen etc., selbst erlebt und gesehen.. Ein deutlich erweitertes, verbessertes Lieferkettengesetz ist längst fällig.

Engagement Note 1. Ausführung Altmeier NOTE 6. SETZEN!
SCHAUT DOCH AUCH MAL BEI aufstehen.de REIN, DA HABEN WIR GANZ ÄHNLICHE THEMEN.

1. LIEFERKETTEN-VERANTWORTUNG deutscher/europäischer UNTERNEHMEN bis zur Q U E L L E !!!!!!!!!!!!!!!!!!

2.SANKTIONEN wegen Verletzung der SORGFALTSPFLICHT für A L L E. UNTERNEHMEN ab 1.1.2022 !!!!!!!!!!!!!!!!!!

3. Zivilrechtlicher Anspruch auf SCHADENSERSATZ vor deutschen / europäischen Gerichten als RECHT ab 1.1.2022 verankern !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Kommentieren

Wir freuen uns über anregende Diskussionen, sachliche Kritik und eine freundliche Interaktion.

Bitte achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Auch wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben sollten, äußern Sie bitte dennoch keine Dinge, hinter denen Sie nicht auch mit Ihrem Namen stehen könnten. In den Kommentaren soll jede*r frei seine Meinung äußern dürfen. Doch es gibt Grenzen, deren Überschreitung wir nicht dulden. Dazu gehören alle rassistischen, rechtsradikalen oder sexistischen Bemerkungen. Auch die Diffamierung von Minderheiten und Randgruppen akzeptieren wir nicht. Zudem darf kein*e Artikelautor*in oder andere*r Kommentator*in persönlich beleidigt oder bloßgestellt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Beleidigungen und Tatsachenbehauptungen auch justiziabel sein können. Spam-Meldungen und werbliche Einträge werden entfernt.

Die Verantwortung für die eingestellten Kommentare sowie mögliche Konsequenzen tragen die Kommentator*innen selbst.