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Das Problem ist, dass die Produzent*innen, die spezifische Namen uns gegenüber genannt haben, dies nur unter dem Aspekt der Vertraulichkeit getan haben und nicht offiziell wiederholen werden, da sie dann für immer raus aus dem Geschäft sind. Gleiches gilt auch für europäische Lieferanten, die sich nicht trauen, dies zu tun. Deshalb ist es wichtig, dass die europäische Regelung für die Unterbindung von unfairen Handelspraktiken explizit die Möglichkeit anonymer Beschwerden bzw. die Beschwerdeführung durch Verbände (seien es Bauern- oder Verbraucherorganisationen oder NGOs) eingeräumt haben. Es kommt nun darauf an, dass die Bundesregierung dies entsprechend in nationales Recht überführt. Dies sollte in der zweiten Jahreshälfte geschehen. Oxfam wird dies verfolgen und darüber zeitnah berichten.

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