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Zu den Menschenrechten gehören auch die Menschenpflichten. Wer einem Hilfesuchenden nicht nur die Hilfe verweigert, sondern sogar dessen Leben in Gefahr bringt, verliert in meinen Augen jede Menschenwürde. Ob er sich möglicherweise der Beihilfe zum Mord strafbar macht, mag jeder selbst überlegen: "Der Begriff Beihilfe bezeichnet im deutschen Strafrecht eine Form der Beteiligung an einer Straftat. Sie ist im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 27 StGB geregelt. Eine Beihilfe liegt vor, wenn jemand vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt." Vermutlich gibt es aber keinen Tatbestand, der das Schießen auf Flüchtlingsboote vorsieht. Eine solche Inhumanität war bis vor kurzem noch undenkbar.

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