Oxfam: Transparenz ist Bürgerrecht

Nach Beschluss des Europäischen Rats sollten morgen eigentlich erstmals die EU-Direktzahlungen und Marktbeihilfen auch in Deutschland veröffentlicht werden. In Schleswig Holstein und Hessen haben die Verwaltungsgerichte den Landesregierungen jedoch die Veröffentlichung untersagt. Alle anderen Bundesländer und die Bundesregierung können die Agrarsubventionen aber nach wie vor veröffentlichen. Oxfam fordert, an der Veröffentlichung der Agrarsubventionen festzuhalten. „Der Bürger hat ein Recht darauf zu erfahren, wohin mehr als fünf Milliarden Euro deutsche Steuergelder fließen. Wer erhält wofür und wieviel Agrarsubventionen?', so Marita Wiggerthale, Handelsreferentin bei Oxfam Deutschland. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass die Transparenz behördlicher Entscheidungen eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten ist.

Die EU-Exportsubventionen sind laut Wiggerthale von den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht betroffen. „Die Veröffentlichung der Exportsubventionen sind datenschutzrechtlich unbedenklich', so Wiggerthale. Deswegen müsse in diesem Bereich unbedingt Transparenz hergestellt werden. Nur so werde öffentlich, dass Lebensmittelkonzerne zu den größten Profiteuren der Europäischen Agrarpolitik gehören.