Der Europäische Gerichtshof hat die Klage Großbritanniens gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer durch elf EU-Staaten, darunter Deutschland, im Rahmen einer sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit zurückgewiesen. Die beteiligten EU-Staaten verhandeln derzeit über die konkrete Ausgestaltung der Steuer.

Tobias Hauschild, Experte für Entwicklungsfinanzierung bei Oxfam, kommentiert:

„Mit der Stamp Duty hat Großbritannien seit Jahrzehnten selbst eine Art  Finanztransaktionssteuer auf Aktien, lässt aber seit Jahren nichts unversucht, andere europäische Länder an der Einführung einer ähnlichen Steuer zu hindern.

Es ist daher konsequent und ein wichtiges Signal, dass der Europäische Gerichtshof der Klage Großbritanniens eine Absage erteilt.

Die elf an der Finanztransaktionssteuer teilnehmenden EU-Länder sollten sich von weiteren Störfeuern nicht beirren lassen und sich in der kommenden Woche am Rande des Treffen der EU-Finanzminister am 6. Mai auf die Einbeziehung möglichst vieler Finanzprodukte, insbesondere von Derivaten,  in die Steuer verständigen.

Ein signifikanter Anteil der Einnahmen aus dieser Steuer muss in die weltweite Armutsbekämpfung fließen.“