In dem fast sechs Jahre währenden Konflikt in Syrien wurden nahezu eine halbe Million Menschen getötet, elf Millionen mussten ihr Zuhause verlassen. Von den Luftangriffen der syrischen und russischen Regierung und deren Verbündeten auf Ost-Aleppo sind mindestens 250.000 Menschen betroffen. Bewaffnete Oppositionskräfte haben Mörser und andere Geschosse auch auf zivile Viertel in West-Aleppo gefeuert, dennoch sind laut dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte „willkürliche Luftangriffe auf den östlichen Stadtteil für den überwiegenden Großteil ziviler Opfer verantwortlich“.

Bemühungen, diese Gräueltaten zu stoppen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, wurden wiederholt von Russland blockiert, das weiterhin seine Vetomacht im Sicherheitsrat missbraucht. Der UN-Sonderberichterstatter für Syrien, Staffan de Mistura, hat davor gewarnt, dass die Vereinten Nationen kein weiteres Srebrenica oder Ruanda zulassen dürfe, was jedoch absehbar sei, solange nichts passiere. Dennoch ist ein Ende der Blockadepolitik im Sicherheitsrat nicht in Sicht. „Der Wächter über internationalen Frieden und Sicherheit ist seiner Pflicht im Rahmen der UN-Charter nicht nachgekommen – und daran gescheitert, seine Schutzverantwortung für die Menschen in Syrien wahrzunehmen“, heißt es in der Erklärung der Nichtregierungsorganisationen (siehe englische Originalversion im Download-Bereich links).

Die 223 Organisationen fordern, die Verantwortlichen für die begangenen Kriegsverbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Rechenschaft zu ziehen. Sie begrüßen ausdrücklich die Vorstoß Kanadas, so schnell wie möglich eine Dringlichkeitssitzung der UN-Generalversammlung einzuberufen. Die NGOs rufen alle UN-Mitgliedsstaaten auf, sich dieser bisher von 73 Staaten unterstützten Initiative anzuschließen.

 

Hinweise an die Redaktion:

Unterzeichner:

  • 223 Organisationen aus 45 Ländern und 5 Kontinenten haben die Erklärung der Zivilgesellschaft unterzeichnet.
  • Zu den internationalen Unterzeichnern gehören u. a. Action Aid International, Amnesty International, das International Rescue Committee, Human Rights Watch, Oxfam, Save the Children, World Vision, das Asia Forum for Human Rights and Development, die brasilianische Vereinigung der Nichtregierungsorganisationen (Abong), das Cairo Institute for Human Rights Studies, das Global Center for the Responsibility to Protect, die Pan-African Lawyers Union und Physicians for Human Rights.
  • 65 syrische Organisationen gehören ebenfalls zu den Unterzeichnern, darunter 48 Mitglieder des Syrien-Hilfswerks, einer Dachorganisation syrischer humanitärer NGOs, die in Syrien und den Nachbarländern arbeiten, um den bedürftigen Syrer/innen zu helfen.

UN-Generalversammlung:

  • Gemäß der Resolution 377A (V), „Vereint für den Frieden", die von der Generalversammlung am 3. November 1950 angenommen wurde, kann innerhalb von 24 Stunden eine Dringlichkeitssitzung einberufen werden.
    In Resolution 377 (V) heißt es, dass wenn der UN-Sicherheitsrat „mangels Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder seine Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nicht wahrnimmt, die Frage unverzüglich von der Generalversammlung behandelt werden kann, mit dem Ziel, den Mitgliedern geeignete Empfehlungen für Kollektivmaßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu geben“, was nicht zwangsläufig den Einsatz von Waffengewalt bedeuten muss.
  • Der UN-Sicherheitsrat kann den Fall Syrien im Rahmen des „Vereint für den Frieden“-Verfahrens an die UN-Vollversammlung verweisen und zwar durch ein Votum, gegen das von keinem der ständigen Mitglieder ein Veto eingelegt werden kann, soweit neun Mitglieder des Sicherheitsrates dafür stimmen. Alternativ könnte eine einfache Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten eine Sondersitzung der Generalversammlung einberufen. Eine „Vereint für den Frieden“-Resolution würde in der Generalversammlung eine Zweidrittelmehrheit erfordern, da sie als eine wichtige Frage des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betrachtet werden würde.
  • Deutschsprachige Fassung der Resolution 377A (V) "Vereint für den Frieden": http://www.un.org/depts/german/gv-early/ar377.pdf