Tobias Hauschild, Oxfams Experte für Entwicklungsfinanzierung, kommentiert: „Die Bundesregierung sollte nicht länger Ausgaben für nach Deutschland geflüchtete Menschen auf die Entwicklungshilfe anrechnen. 2017 machten Ausgaben für nach Deutschland Geflüchtete rund ein Viertel der deutschen Entwicklungsleistungen aus. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung Geflüchtete in Deutschland umfassend unterstützt und ihre Integration fördert. Sie muss aber auch ihren internationalen Verpflichtungen beim Kampf gegen Armut in Entwicklungsländer gerecht werden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen Mittel für Entwicklungshilfe reichen hierfür bei weitem nicht aus. Um die 0,7-Prozent-Marke zu erreichen, muss die jährliche Entwicklungshilfe um mindestens sechs Milliarden Euro steigen. Eine Quelle könnten die Einnahmen aus der geplanten Finanztransaktionssteuer sein.“

 

Redaktioneller Hinweis:

Laut OECD-Regeln dürfen Staaten Ausgaben für die Unterbringung von Flüchtlingen im ersten Jahr auf das ODA-Budget anrechnen. Es steht den Regierungen jedoch frei, dies anders zu handhaben. Auch die Summe, die pro Person angerechnet wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Staaten