Franziska Humbert, Oxfam-Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte, kommentiert:

„Der heutige Beschluss ist ein Erfolg, weil Menschenrechte in der Wirtschaft nun endlich durch ein Gesetz geschützt werden. Zumindest in der Theorie. Denn dieses Gesetz ist eine Minimallösung, ein Lieferkettengesetz light. Bis zuletzt hat die Wirtschaftslobby Hand in Hand mit Minister Altmaier beim Verwässern ganze Arbeit geleistet. Daher hat das Gesetz große Lücken. Zum Beispiel enthält es keinen Schadensersatzanspruch, mit dem Arbeiter*innen, die auf Bananen-, Trauben- oder Teeplantagen schuften, vor deutschen Gerichten erlittene Schäden gegen verantwortliche Supermarktketten einklagen können.

Außerdem müssen sich Unternehmen laut dem Gesetz zunächst nur um ihre unmittelbaren Zulieferer kümmern. Die sitzen in der Lebensmittellieferkette aber zumeist in Deutschland und nicht dort, wo zum Beispiel Kinderarbeit an der Tagesordnung ist. Das ist nicht nur inkonsequent, sondern fällt sogar hinter die Praxis vieler Unternehmen zurück, die sich auch in Produktionsländern ihrer Produkte engagieren.“