Am 10. Januar 2019 hat der Bundesfinanzhof dem Trägerverein von Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das Urteil, das am 26. Februar 2019 bekanntgemacht wurde, zeigt: Es sind dringend Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts nötig. Auch der Einsatz für Menschenrechte, für Demokratie und gegen Rassismus muss als gemeinnützig anerkannt werden.

Lesen Sie hier die Stellungnahme der Allianz „Rechtssicherheit für politische Wissensbildung“, die Oxfam unterstützt.

Hier finden Sie das Urteil des Bundesfinanzhofs.

 

Zum Hintergrund des Urteils:

Bereits 2014 hatte das Finanzamt Frankfurt Attac die Gemeinnützigkeit mit der Begründung entzogen, die Organisation sei zu politisch. Dagegen klagte Attac vor dem hessischen Finanzgericht und bekam in erster Instanz Recht. Dieses Urteil hob der Bundesfinanzhof nun auf und verwies es an das hessische Finanzgericht zurück.

Zum Hintergrund der Allianz „Rechtssicherheit für politische Wissensbildung“:

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das veraltete Gemeinnützigkeitsrecht nicht ausreichend abgesichert. Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammengeschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.