Im Juni 2011 wurden im UN-Menschenrechtsrat einstimmig die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Die EU-Kommission fordert von den Mitgliedstaaten, nationale Aktionspläne zur Umsetzung dieser Leitprinzipien zu erstellen.

Die deutsche Bundesregierung ist jedoch bislang noch weitgehend untätig geblieben – obwohl immer wieder Fälle bekannt werden, in denen in Deutschland registrierte Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt sind:

  • Brände in Zulieferbetrieben von Textilfirmen
  • Vertreibungen und die Zerstörung von Existenzgrundlagen durch Staudammprojekte
  • Verletzung von Arbeitsrechten in den Lieferketten von Supermärkten

Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, global agierende Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.

Gemeinsam mit dem CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, dem Forum Menschenrechte und sieben weiteren Organisationen hat Oxfam in einem Positionspapier unsere Erwartungen an die Bundesregierung und den Bundestag an einen solchen Aktionsplan formuliert.

Die UN-Leitprinzipien wenden sich sowohl an Staaten als auch an Unternehmen:

  • Unternehmen stehen demnach in der Verantwortung, Menschenrechte zu achten und mögliche negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu beenden und zu beheben.
  • Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, Menschen vor Menschenrechtsverstößen durch private Akteure, wie zum Beispiel Unternehmen, zu schützen. Des Weiteren müssen sie den Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln verschaffen.

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Positionspapier: Wirtschaft und Menschenrechte – Erwartungen an einen deutschen Aktionsplan (PDF)

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Die UN-Leitlinien: Guiding Principles on Business and Human Rights (PDF; Englisch)