Die Bundesregierung plant eine Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes
Das am 01. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettegesetz (LkSG) regelt die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Zum Beispiel das Verbot von Kinderarbeit, die Zahlung fairer Löhne und den Schutz der Umwelt. Die Bundesregierung will das Gesetzt jetzt im Zuge der sogenannten Wachstumsinitiative aufweichen. Ob dies mit dem EU-Recht vereinbar ist, lesen Sie in dem Rechtsgutachten von Oxfam und Germanwatch.
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Was ist das Problem daran, wenn die Bundesregierung den EU-weiten Standards folgen will?
Wenn die Bundesregierung den EU-Lieferkettenrichtlinie weiten Standards folgen würde, wären weniger Unternehmen von der Richtlinie betroffen. Weniger betroffene Menschen würden dann Rechtsschutz bekommen.
Inwieweit ist der Plan der vorläufigen Abschwächung der Lieferkettengesetzes rechtswidrig?
Diese Absenkung ist europarechtswidrig, denn in der Richtlinie selbst gibt es ein Verschlechterungsverbot. Das sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten das bestehende Schutzniveau nicht absenken dürfen. Das heißt, dass Deutschland unter anderem die Anzahl der gegenwärtig vom Lieferkettengesetz erfassten Unternehmen mit Verweis auf die Richtlinie nicht einschränken darf. Wenn sie das trotzdem tut, riskiert sie ein sogenannten Vertragsverletzungsverfahren.
Was wären die Konsequenzen aus dem Vertragsverletzungsverfahren?
Die EU und andere Mitgliedsstaaten könnten Deutschland vor den EU-Gerichtshof bringen und so ein Verfahren anstrengen. Dies könnte für Deutschland Strafen in Millionenhöhe bedeuten.
Was passiert mit den laufenden Verfahren, die Oxfam bereits vor deutschen Behörden angestrengt hat?
Nach dem Lieferkettengesetz kann man bei dem Bundesamt für Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde einreichen. Bisher hat Oxfam zu Rewe und Edeka Beschwerde wegen Sorgfaltspflichtverletzungen eingereicht. Bei der Abschwächung des Anwendungsbereiches wäre es denkbar, dass die betroffenen Firmen nicht mehr vom Lieferkettengesetz erfasst sind und damit die laufenden Verfahren ausgesetzt werden.
Rechtsunsicherheit für betroffene und Unternehmen
Ein weiterer Vorwurf bei dem Vorhaben sei, so Franziska Humbert aus dem Team Gerechtes Wirtschaften, dass für betroffene Unternehmen eine Rechts- und Planungsunsicherheit entstehe.
Es gäbe zum Beispiel zahlreiche Studien, die belegten, dass während der Pandemie, Unternehmen, die sich mit ihrer Lieferkette auskennen besser durch die Krise gekommen sind. Auch die zahlreichen Statements Pro Lieferkettegesetzt von großen Unternehmen würden bezeugen, dass Unternehmer*innen keine Angst haben vor einer Richtlinie, sondern darin eher Vorteile und Profitchancen für sich selbst sehen.