Globales Wirtschaften und eine wachsende Verflechtung transnationaler Wertschöpfungsketten und Produktionsprozesse bergen viele Herausforderungen für den Menschenrechtsschutz. Auf der einen Seite sind die Staaten verpflichtet, zum Schutz der Menschenrechte das Verhalten privater Akteure zu steuern und gegebenenfalls einzugreifen. Auf der anderen Seite haben Unternehmen selbst eine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Konkret heißt das: Sie sollen menschenrechtliche Sorgfalt walten lassen und dürfen sich auch im Ausland weder an Menschenrechtsverletzungen beteiligen noch dazu beitragen.
Das vorliegende Gutachten stellt die völkerrechtlichen Grundlagen und den Inhalt der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten vor und zeigt mit einem Gesetzgebungsvorschlag, wie die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte im deutschen Recht verankert werden kann. Es will damit einen Beitrag zur Präzisierung und rechtlichen Ausgestaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht leisten.