Vollständiger Bericht (englisch, PDF)

Gegenstand der Untersuchung ist die Situation auf Sizilien, wo seit September 2015 drei Hotspots existieren. Dort haben die zuständigen Behörden immer noch keinen angemessenen rechtlichen Rahmen zum Betrieb dieser Einrichtungen geschaffen. Es ist daher völlig unklar, ob und in welcher Weise dort die ordnungsgemäße Umsetzung von italienischem, europäischem und internationalem Recht gewährleistet ist. Eine entsprechende Anfrage, die Oxfam an das italienische Parlament gerichtet hat, wurde bislang nicht beantwortet. Viele Schutzsuchende erhalten keinen ausreichenden Zugang zu rechtlichem und psychologischem Beistand und werden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert.

Oxfam fordert von der EU sowie der italienischen und griechischen Regierung:

  • unverzüglich aufzuklären, inwiefern die in den Hotspots angewendeten Verfahren im Einklang mit europäischem und nationalem Recht stehen und wie dies kontrolliert wird,
  • sicherzustellen, dass jede Person in verständlicher Form und Sprache über ihre Rechte informiert wird,
  • die Verfahren zur Registrierung von Flüchtlingen in Einklang mit den geltenden menschenrechtlichen Standards zu bringen. Dabei ist insbesondere der Einsatz von Zwangsmitteln zur erkennungsdienstlichen Behandlung unzulässig,
  • zu gewährleisten, dass niemand ohne Prüfung des individuellen Falls durch eine ordentliche staatliche Stelle zurückgewiesen oder abgeschoben wird, wobei diese Stelle nicht die Strafverfolgungsbehörde sein darf,
  • die De-facto-Inhaftierungen von Flüchtlingen zu beenden. Niemand darf zum alleinigen Zwecke der Registrierung in Aufnahmezentren inhaftiert werden. Flüchtlinge müssen jederzeit Zugang zu unabhängigen Organisationen haben, die ihnen rechtlichen und psychologischen Beistand gewähren,
  • spezifische Schutzverfahren für besonders verletzliche Personen zu schaffen, wie unbegleitete Minderjährige, allein reisende und/oder schwangere Frauen, traumatisierte und kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderungen.