Menschen, die bei der Arbeit auf Obstplantagen mit Pestiziden besprüht werden, als moderne Sklaven auf Shrimps-Schiffen arbeiten oder im Kampf um ihr Land und ihre Selbstbestimmung ermordet werden: Fälle furchtbarer Menschenrechtsverletzungen gibt es auf jedem Kontinent und in den meisten Sektoren. Liegen Obst und Shrimps dann schön präsentiert bei uns in den Supermarkt-Regalen, sieht man nicht, unter welch schlimmen Bedingungen sie produziert wurden. Doch auch die deutschen Unternehmen, die die Produkte verkaufen, tragen Verantwortung dafür, wie sie produziert werden. Sie müssen dafür sorgen, dass ihr unternehmerisches Handeln – was sie einkaufen und wem sie welche Produkte liefern – nicht zu Menschenrechtsverletzungen führt oder dazu beiträgt.

Freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht aus

Oder sollte man besser sagen: Dafür müssten sie sorgen? Denn eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht. Die derzeitige Bundesregierung setzt komplett auf die Freiwilligkeit der Unternehmen. Mit einer „freiwilligen Selbstverpflichtung“ will sie Unternehmen dazu anhalten, in ihrem Handeln Menschenrechte zu schützen. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat jedoch gezeigt: Zum Schutz solch elementarer Rechte auf reine Freiwilligkeit zu setzen, funktioniert nicht.

Zwar gibt es Unternehmen, die auf ein nachhaltiges Geschäftsmodell und eine hohe Achtung der Menschenrechte setzen – und damit zeigen, dass es möglich ist. Zu viele aber ignorieren das Thema, streiten ihre Verantwortung ab oder flüchten sich in Pseudo-Lösungen – Hauptsache, es stört ihre Geschäfte nicht. So stritt zum Beispiel Siemens seine menschenrechtliche Verantwortung bei einem Staudammprojekt komplett ab, obwohl sie dafür Turbinen liefern wollten. Und Supermärkte wie Lidl reagierten auf Fälle von Menschenrechtsverletzungen auch nur punktuell anstatt ihr Geschäftsmodell grundsätzlich zu überdenken. Zu einem ehrlichen Blick auf das eigene Geschäftsmodell sind Konzerne in der Regel nicht bereit.

Strukturelles Problem in der Wirtschaft

Nutzen kann enormer Druck von außen – den wir beispielsweise mit unseren Unterstützer/innen aufbauen –, wie Oxfams Arbeit zu Siemens und Lidl zeigt. Das funktioniert allerdings nur punktuell. Das Problem jedoch ist strukturell in einer Wirtschaft, die das Regelsetzen denen überlässt, die von der Missachtung der Menschenrechte profitieren. Ausbeutung und Verletzungen von Menschenrechten in der Lieferkette deutscher Unternehmen sind keine Einzelfälle. Daher müssen Unternehmen rechtlich verpflichtet werden, dieses Problem anzugehen. Es braucht ein Gesetz, dass das adäquat regelt und sicherstellt, dass Unternehmen sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen.

Die bisherige Bundesregierung ist ihrer Verantwortung, hier eine strukturelle Lösung zu schaffen, nicht gerecht geworden:

Zwar wurde eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen – also die unternehmerische Verantwortung, das Risiko von Menschenrechtsverletzungen durch eigene Geschäftstätigkeiten sowie das ihrer Geschäftsbeziehungen zu analysieren und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren – auf internationaler Ebene in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte festgeschrieben. Diese werden aber nur dann verbindlich für Unternehmen, wenn Staaten ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

Die Bundesregierung hat im letzten Jahr ihren sogenannten „Nationalen Aktionsplan“ vorgelegt, mit dem sie aufzeigt, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien ergreifen will. Anstatt in diesem Plan festzulegen, dass es ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt geben soll, hat die Bundesregierung nur vorgesehen, ab 2018 zu prüfen, ob Freiwilligkeit nicht doch ausreicht. Das reicht nicht aus. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung das Problem ernster nimmt und wirksam angeht, indem sie ein solches Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt auf den Weg bringt.

Was sagen Wahlprogramme und relevante Wahlprüfsteine zum Thema?

Insofern lohnt ein Blick in die Wahlprogramme und in relevante Wahlprüfsteine, die Brot für die Welt, die CIR, PowerShift, Kampagne Bergwerk Peru und INKOTA abgefragt haben: Welche Parteien würden sich für ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt einsetzen und welche würden es verschleppen?

Die CDU/CSU schreibt in ihrem Wahlprogramm, man wolle eine „faire Lieferkette“ in der Landwirtschaft und sei grundsätzlich geleitet von einer „Bindung an Werte der Menschenwürde, den Schutz und der Förderung der Menschenrechte.“ Für Unternehmen setzen die Parteien allerdings auf freiwillige Maßnahmen und lehnen ein Gesetz ab, weil es die Situation vor Ort nicht verbessern würde. Eine schwer nachzuvollziehende Logik: Freiwillige Maßnahmen können etwas bewirken – werden Unternehmen aber gesetzlich verpflichtet, diese Maßnahmen einzuführen, bewirken sie nichts?

Genauso ablehnend ist die FDP. Zwar habe man das Ziel, „Menschenrechte weltweit zu stärken“, will Unternehmen allerdings lediglich „ermutigen, […] sich selbst einen Verhaltenskodex zu geben“.

Offener scheint hingegen die SPD. Hier heißt es im Wahlprogramm, man setze sich weltweit für „menschenwürdige Arbeit“ ein, dies umfasse „eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen“ im Rahmen einer „konsequenten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans“. Dieser sieht, wie gesagt, allerdings zunächst eine Prüfung ab 2018 vor, ob die Freiwilligkeit nicht doch schon funktioniert. Ganz so eindeutig scheint die Position auch nicht zu sein, liest man den Wahlprüfstein: Hier heißt es, man werde die vorgesehene Prüfung sehr ernst nehmen, „[n]otfalls werden weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen geprüft“.

Eindeutig äußern sich nur LINKE und GRÜNE. Ist im Wahlprogramm der LINKEN zunächst nur ein Verweis auf Offenlegungspflichten und eine Ausweitung der bereits bestehenden Sorgfaltspflicht bei Konfliktrohstoffen, so bekräftigen sie im Wahlprüfstein, dass sie sich für ein Gesetz einsetzen werden. Unzweideutig steht es auch im grünen Wahlprogramm: „Wir wollen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im deutschen Recht gesetzlich verbindlich verankern, die entlang der Lieferkette einzuhalten sind“.

Wer auch immer die Wahl gewinnt: Wir werden uns dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung endlich ihrer Verantwortung nachkommt. Sie muss ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt ins Parlament einbringen, das die Unternehmen in die Pflicht nimmt. In manchen Konstellationen würde das wohl einfacher werden als in anderen.

2 Kommentare

Ich sende ihnen einen link damit sie mehr Hintergrund Informationen haben, und wissen wie die Bananewirtschaft funktioniert.

https://www.arte.tv/de/videos/069781-000-A/ueber-bananen-und-republiken/

Das ist eine wenn nicht die wichtigste Aufgabe für die kommenden Jahre. Durch faire Arbeitsbedingungen verbessern sich auch Einkommen und in Folge dessen die Bildung. Dies ist bitte notwendig, damit eine Umverteilung von den reichen Industrieländern erfolgt, die jahrhundertelang die ämeren Länder schädigt.

Das ist das einzige wirklich sinnvolle Mittel um auch Fluchtursachen zu bekämpfen. Zudem erhalten Entwicklungsländer durch faire Löhne auch die Möglichkeit sich an den Klimawandel anzupassen bzw. auch auf erneuerbare Energieen zu setzen.

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