Der Bundestag will heute Abend eine Erhöhung des Biospritanteils für die Jahre 2015 und 2016 beschließen. Im Jahr 2020 soll Biosprit sogar einen Anteil von zehn Prozent am Gesamtenergieverbrauch im Verkehrsbereich haben. Auf europäischer Ebene wird hingegen seit zwei Jahren eine stärkere Begrenzung von Biosprit aus Nahrungsmitteln diskutiert.

Oxfams Agrarexpertin Marita Wiggerthale kommentiert: „Die Bundesregierung opfert die Hungerbekämpfung und den Klimaschutz für die deutsche Biospritbranche. Mit ihrer Entscheidung ignoriert die Bundesregierung die aktuelle Reformdebatte auf europäischer Ebene. Ihre Biosprit-Politik ist rückwärtsgewandt und unverantwortlich. Angesichts der desaströsen sozialen und ökologischen Auswirkungen und der schlechten Klimabilanz von Biosprit wäre es das einzige Vernünftige, die Förderung von Biosprit aus Nahrungsmitteln ganz zu beenden. Der Biospritbranche wird mit der neuen Gesetzesregelung für die Jahre 2015/16 eine Absatzgarantie von ca. 500.000 Tonnen zusätzlich geschenkt. Das entspricht einer Anbaufläche von 250.000 Hektar.“

Was fordert Oxfam?

Oxfam setzt sich für eine Reform der Erneuerbaren Energierichtlinie von 2009 und eine entsprechende Umsetzung in Deutschland ein und fordert:

  • eine Abschaffung des 10-Prozent-Ziels für Erneuerbare Energien im Transportbereich und ein Ende jeglicher Förderung solchen Biosprits, der mit Nahrungsmitteln, Land und Wasser konkurriert.
  • eine Einbeziehung aller Treibhausgasemissionen in die Emissionsberechnung, einschließlich der Emissionen durch indirekte Landnutzungsänderungen.
  • eine Einführung von verbindlichen Sozialkriterien für die Biospritproduktion, die die Ernährungssicherheit, den Zugang zu Land und Wasser, Menschenrechte und das Prinzip der freien, rechtzeitigen und informierten Zustimmung von betroffenen Gemeinden umfasst.

Hintergrund

 

  • Im Jahr 2009 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, die Biokraftstoffquote ab dem Jahr 2015 auf eine Treibhausgasquote umzustellen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des betreffenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingebracht, der heute Abend vom Bundestag verabschiedet werden soll (zweite und dritte Beratung). Er sieht eine Anhebung der Treibhausgasquote für die Jahre 2015 und 2016 sowie eine Absenkung für die Zeit ab dem Jahr 2017 vor.
  • Landwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte sich in der Koalition für eine höhere Treibhausgasquote eingesetzt – 3,5 Prozent statt 3,0 Prozent für die Jahre 2015 und 2016, nachdem die Biokraftstoffbranche vor einem massiven Einbruch von Biokraftstoffen gewarnt hatte. Die Folge: Die Biospritbranche erhält mit der neuen Gesetzesregelung eine Absatzgarantie von ca. 500.000 Tonnen zusätzlich (laut Artikel Stuttgarter Nachrichten vom 25.9.2014).
  • Im Jahr 2020 soll die Treibhausgasquote 6,0 Prozent statt 7,0 Prozent betragen. Dies entspräche einem Anteil von Biokraftstoffen am Gesamtenergieverbrauch im Verkehrssektor von zehn bzw. zwölf Prozent. Auf europäischer Ebene wird hingegen seit zwei Jahren über eine stärkere Begrenzung von konventionellen Biokraftstoffen diskutiert.
  • Die EU-Kommission hatte am 17. Oktober 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine Reform der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der Kraftstoffqualitätsrichtlinie eingebracht. Das Ziel: konventionelle Biokraftstoffe aus Nahrungsmitteln (1. Generation) mit einem höheren Treibhausgasrisiko (Stichwort: indirekte Landnutzungsänderungen, ILUC) zu begrenzen, um die Klimabilanz zu verbessern. Sie schlug eine Begrenzung von konventionellen Biokraftstoffen auf fünf Prozent am Gesamtenergieverbrauch im Verkehrssektor vor, während das vorherige Europaparlament einen Anteil von sechs Prozent und der Europäische Rat einen Anteil von sieben Prozent beschlossen. Nun befasst sich das neue Europaparlament wieder mit der Frage.