Die internationale Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam begrüßt die Empfehlung der Monopolkommission, der beantragten Übernahme der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann durch Edeka nicht zuzustimmen. Nach Auffassung der Monopolkommission würde die Fusion mit Kaiser's Tengelmann die starke Marktstellung von Edeka im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ausbauen und absichern.

Oxfams Agrarexpertin Marita Wiggerthale kommentiert: „Oxfam stimmt der Empfehlung der Monopolkommission zu, die Ministererlaubnis nicht zu erteilen. Nun ist Wirtschaftsminister Gabriel am Zug. Er sollte den Empfehlungen der Wettbewerbsexperten sowie den Forderungen von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen folgen und das Allgemeinwohl über die Profitinteressen von Edeka stellen.

Eine Übernahme würde die Marktmacht Edekas stärken und das Interesse der Allgemeinheit bedrohen, da der Konzern in Preisverhandlungen noch mehr Druck auf Lieferanten und Produzenten in Deutschland und Übersee ausüben könnte. Dies gefährdet auch die Existenz von Kleinbauern sowie Plantagenarbeitern in den Erzeugerländern. Aus diesen Gründen hatte Oxfam vergangene Woche zusammen mit 24 anderen Organisationen der Supermarkt-Initiative (darunter Misereor, Brot für die Welt, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) Minister Gabriel in einem Brief aufgefordert, die beantragte Ministererlaubnis nicht zu erteilen.“

Oxfam hat in einer im September 2014 veröffentlichten Studie gezeigt, wie der Preisdruck deutscher Supermarktketten auf ihre Lieferanten in Ecuador den gesetzlichen Mindestpreis für Bananen systematisch untergräbt. Nach Angaben des Bundeskartellamtes machen die Beschaffungskosten etwa 70 Prozent der Gesamtkosten eines Lebensmitteleinzelhändlers aus. Oxfam zufolge senken niedrigere Einkaufspreise die Beschaffungskosten und stärken weiter die Marktposition von Edeka. Das Unternehmen ist bereits heute der Nachfrager mit den größten Beschaffungsanteilen bei den Herstellermarken.

Hintergrund:

-    Am 31. März 2015 hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss und den Rahmenvertrag  über den Kauf von Waren und die Regulierung von Warenlieferungen untersagt. Als Grund gab das Kartellamt an, das Ausscheiden von Kaiser’s führe zu einer erheblichen Wettbewerbsbehinderung. Die Senkung der Beschaffungskosten wiederum würde Edeka einen bedeutenden Kostenvorteil gegenüber kleineren Wettbewerbern verschaffen.
-    Am 24. September 2014 hatte das Bundeskartellamt im Rahmen seiner „Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel“ festgestellt, dass sich die hohe Marktkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel weiter zu verschärfen droht. Demnach teilen Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe und Aldi rund 85 Prozent des Marktes und der Beschaffungsvolumina unter sich auf. Die Unternehmen sind dadurch in der Lage, ihre starke Marktposition in den Verhandlungen mit der Lebensmittelindustrie zu ihrem Vorteil zu nutzen.
-    Am 03. Juli 2014 hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass Edeka nach der Übernahme von rund 2.300 „Plus“-Filialen im Jahr 2009 seine Marktmacht missbraucht hatte, als er Sonderkonditionen von seinen Lieferanten verlangt hatte. Dazu zählten unter anderen ein Sortimentserweiterungsbonus, ein Synergiebonus, eine Partnerschaftsvergütung und die Forderung rückwirkender Zahlungen und rückwirkender Anpassungen von Konditionen.