In der EU müssen große Unternehmen zukünftig offenlegen, wie viel Steuern sie in welchem Land zahlen. Darauf haben sich die Verhandlungsführer*innen der EU-Staaten und des Europaparlaments am Dienstag geeinigt.

Regeln für multinationale Konzerne

Der gemeinsame Gesetzestext für eine öffentliche länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country-Reporting) nimmt Konzerne ab einem weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro in die Pflicht. Sie müssen zukünftig Auskunft über ihre Gewinne und Steuerzahlungen in EU-Mitgliedstaaten und in Ländern geben, die auf der EU-Steueroasenliste stehen.

Der jahrelange Druck aus der Zivilgesellschaft hat sich gelohnt, ein wichtiger Etappensieg ist erreicht: Die EU macht den Weg frei für mehr Steuertransparenz von Konzernen!
Tobias Hauschild, Steuerexperte von Oxfam Deutschland

Bereits im Februar hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dafür ausgesprochen, dass Konzerne zukünftig öffentlich darlegen müssen, wieviel Gewinne sie in welchem Land erzielen und wieviel Steuern sie darauf bezahlen. Damit wurde endlich die Blockade der Bundesregierung überwunden. Zuvor hatte Deutschland die EU-Regelung vor allem auf Drängen von Wirtschaftsminister Peter Altmaier jahrelang ausgebremst.

EU-Liste der Steueroasen ausweiten

Allerdings hat der Kompromiss deutliche Schwächen:

  1. Konzerne müssen weiterhin nicht offenlegen, was sie in vielen Steueroasen wie Bermuda, den Cayman Islands oder der Schweiz verbuchen – denn diese stehen unverständlicherweise nicht auf der EU-Steueroasenliste.
  2. In Ausnahmefällen können „wirtschaftlich sensible Informationen“ bis zu fünf Jahre von der Berichtspflicht ausgenommen werden.
  3. Die Berichtspflicht gilt nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro. Dies schließt 85-90 Prozent der multinationalen Unternehmen aus.
Die Berichterstattung muss daher möglichst bald auf alle Länder ausgeweitet und die EU-Liste auf alle Steueroasen erweitert werden. Dennoch ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für Steuergerechtigkeit. Sie unterstreicht, dass die Bürger*innen ein Recht darauf haben, zu erfahren, ob Konzerne ihren fairen Anteil zum Allgemeinwohl beitragen.
Tobias Hauschild, Steuerexperte von Oxfam Deutschland