Nach langen Verhandlungen, begleitet von einer groß angelegten Kampagne der zivilgesellschaftlichen Initiative Lieferkettengesetz, hat die Bundesregierung im Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” beschlossen. 2023 tritt es in Kraft. Ziel ist es, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern, indem Unternehmen auf eine global gerechte Ausgestaltung ihrer Lieferketten verpflichtet werden.

Bisher waren Armutslöhne, Vergiftungen durch Pestizide und die Diskriminierung von Frauen und Gewerkschafter*innen auf Plantagen besonders in wirtschaftlich benachteiligten Ländern an der Tagesordnung. Wird sich die Situation von Arbeitsmigrant*innen und Frauen in der landwirtschaftlichen Produktion durch das Lieferkettengesetz verbessern? Dieses Papier versucht, erste Antworten auf diese Frage zu geben.

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