23. Februar 2022
EU-Gesetz zur nachhaltigen Unternehmensführung
EU-Vorschlag muss korrigiert werden, damit er den Menschen und dem Planeten nutzt
Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für ein Gesetz zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt. Das neue Gesetz soll die Sorgfaltspflicht von Unternehmen regeln, die Waren und Dienstleistungen auf dem EU-Markt verkaufen. Es soll jedoch nur für eine kleine Gruppe sehr großer Unternehmen gelten. Im Gegensatz zu den anfänglichen Ambitionen der EU-Kommission enthält der Vorschlag keine Reformen der Pflichten des Managements von Unternehmen.