25. September 2017
Familiennachzug: Gericht hebt Praxis zur Einschränkung von „Dublin-Verfahren“ auf
Familienangehörige von anerkannten Flüchtlingen müssen innerhalb von 6 Monaten aus Griechenland nach Deutschland überstellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden und damit die unmenschliche Verzögerungspraxis der Bundesregierung aufgehoben.