Deutschland allein verliert geschätzte 17 Milliarden Euro jährlich an Einnahmen durch Steuervermeidung von Unternehmen. Entwicklungsländer, die ungleich mehr auf diese Einnahmen angewiesen sind, fehlen mindestens 100 Milliarden jährlich. Die Süddeutsche Zeitung hat berechnet, dass das in sogenannten ‚Steueroasen‘ geparkte Geld ausreichen würde, um alle hungernden Menschen auf der Welt 61 Jahre lang zu ernähren.

Panama Papers, LuxLeaks, Paradise Papers – die Liste der Steuerskandale, die uns einen Einblick in diese Geschäfte im rechtlichen Graubereich geben, wird ständig länger. Dennoch blieb es diesmal – im Vergleich zu den Massenprotesten nach den Panama Papers – verhältnismäßig ruhig. Die Wiederholung der immer gleichen Geschichten davon, wie sich einige schamlos bereichern, scheint viele zu ermüden und das Gefühl zu wecken, es könne ohnehin nichts dagegen getan werden.

Müssen wir uns damit abfinden, dass Superreiche und Weltkonzerne unseren Regierungen – und letztlich uns Bürgerinnen und Bürgern – Einnahmen entziehen, die wir dringend für den Erhalt und Ausbau öffentlicher Infrastruktur benötigen?

Nein, müssen wir nicht! Gerade die Regierungen großer Volkswirtschaften wie Deutschland, die Europäische Union und die Weltgemeinschaft können eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um das Problem der Steuervermeidung drastisch zu reduzieren. Hier sind zwei wirksame Optionen, zu deren Verwirklichung die Bundesregierung maßgeblich beitragen kann, oder sogar alle Zügel in der Hand hält:

1. Schwarze Listen für Niedrigststeuergebiete aka Steueroasen

Eine zentrale Möglichkeit, gegen Steuervermeidung vorzugehen, wären wirksame Schwarze Listen. Vor einigen Monaten wurde bereits eine Schwarze Liste der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (im englischen kurz OECD) veröffentlicht.

Die neueste Steueroasen-Liste der OECD ist jedoch eine Farce, denn sie führt lediglich ein Land auf: Trinidad und Tobago. Die Organisation verkauft dies dennoch als Fortschritt. Ihre Argumentation lautet, dass die Androhung, auf der Liste zu landen, alle anderen Länder bereits dazu gebracht habe, in Zukunft stärker mit der OECD zu kooperieren.

Es sind jedoch nicht nur Geheimhaltung und mangelnder Kooperationswille, die Steueroasen so schädlich machen. Zentrales Kriterium müssen extrem niedrige oder nicht existente Steuersätze auf Gewinne sein, mit denen einige Länder werben und die dazu führen, dass beispielsweise Unternehmensgewinne in Milliardenhöhe dort geparkt werden. Eine ausführliche Kritik an Steueroasen bietet unser Bericht aus dem Herbst 2016.

Eine eigene Schwarze Liste – die erklärtermaßen etwas voller werden soll – hat auch die Europäische Union versprochen. Auf die Kriterien, anhand derer sie Steueroasen erkennen will, hat sich die EU bereits verständigt: Transparenz, faire Besteuerung – dazu gehören auch extrem niedrige Unternehmenssteuern – und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in internationalen Steuerforen.

Am 5. Dezember wollen die Finanz- und Wirtschaftsminister/innen der Mitgliedsstaaten der EU entscheiden, wer auf der Liste steht und mit welchen Sanktionen Steueroasen zukünftig belegt werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass politisches Tauziehen am Ende dazu führt, dass fast kein Land auf der Liste der EU steht. Die Kriterien drohen verwässert zu werden, um einige Länder aus politischen Gründen zu schonen, beispielsweise die Schweiz.

Oxfam hat daher – sozusagen um den EU-Finanzminister/innen ihre Arbeit zu erleichtern – die von ihnen entwickelten Kriterien schonungslos angewendet und die EU-Schwarze-Liste erstellt. Darauf finden sich 35 Staaten, und eigentlich gehören 4 weitere dazu: Die EU-Mitgliedsstaaten Irland, Luxemburg, Malta und die Niederlande müssten – würde man die Kriterien der EU auch auf Mitgliedsstaaten anwenden – ebenfalls auf die Liste der Steueroasen.

Das sind die 35 Nicht-EU-Länder, die auf der Schwarzen Liste stehen sollten:

  • Albanien
  • Amerikanische Jungferninseln
  • Anguilla
  • Antigua und Barbuda
  • Aruba
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Bermuda
  • Bosnien-Herzegovina
  • Britische Jungferninseln
  • Cookinseln
  • Curaçao
  • Färöer
  • Gibraltar
  • Grönland
  • Guam
  • Hong Kong
  • Jersey
  • Kaimaininseln
  • Marshallinseln
  • Mauritius
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Nauru
  • Neukaledonien
  • Niue
  • Oman
  • Palau
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Taiwan
  • Trinidad und Tobago
  • Vanuatu
  • Vereinigte Arabische Emirate

Die andere wichtige Frage ist, welche Strafmaßnahmen eingeleitet werden, wenn ein Land auf der Liste steht. Auch hier besteht in der EU noch Uneinigkeit. In Sachen Sanktionen könnten auch einzelne Länder vorangehen und beispielsweise Geldflüsse in als Steueroasen eingestufte Länder mit Strafzöllen belegen. Kreditinstitute, die routinemäßig mit Steueroasen zusammenarbeiten, könnte die Banklizenz entzogen werden.

Anbieten würden sich beispielweise auch Mechanismen, die in Deutschland bereits Teil des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes aus dem Jahr 2009 sind. Dazu gehört, dass Finanzflüsse in als Steueroasen bewertete Länder nicht mehr als abzugsfähige Betriebsausgaben gelten würden, oder dass andere steuerliche Vorteile nicht geltend gemacht werden können. Dieses Gesetz ist derzeit unwirksam, weil es sich auf die fast leere OECD-Liste bezieht; würde es sich auf die lange Liste oben beziehen und die europäischen Partner an Bord holen, wären Schwarze Listen endlich ein wirksames Instrument gegen Steuerflucht.

2. Transparenz schaffen!

Die zweite wichtige Maßnahme gegen Steuervermeidung lautet Transparenz. Die Leaks zeigen uns jedes Mal nur einen Ausschnitt des Problems. Wir groß das gesamte Ausmaß der Steuervermeidung von Konzernen ist, lässt sich derzeit nur schätzen. Verbindliche Transparenzregeln würden hier Abhilfe schaffen. Echte Transparenz bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger endlich nachvollziehen können, ob Konzerne in ihrem Land ihren fairen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten. Dass nur Steuerbehörden Daten untereinander teilen, reicht nicht aus, denn die Öffentlichkeit ist trotz Datenaustausch noch immer auf Whistleblower und Journalisten angewiesen, die unter hohem persönlichen Einsatz und Gefahr dieses Material veröffentlichen.

Die Pflicht für Konzerne, öffentlich über Umsätze, Gewinne und Mitarbeiterzahlen an allen Standorten zu berichten, ist nicht schwer einzuführen. In Europa gibt es sie bereits beispielsweise für Banken. Solche Transparenzregeln erlauben es nicht nur – oftmals unterbesetzten – Finanzverwaltungen, sondern auch Journalist/innen und NGOs zu analysieren, wer wo welche Gewinne verbucht und wo es Auffälligkeiten gibt. So hat beispielsweise Oxfam die Daten europäischer Großbanken im Frühjahr 2016 ausgewertet und gezeigt, dass es zahlreiche Auffälligkeiten gibt: Beispielsweise sind Mitarbeiter/innen einer Bank in Steueroasen angeblich 348 Mal so produktiv wie ihre Kollegen anderenorts.

Eine Regelung zur sogenannten öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung für alle großen internationalen Konzerne wird derzeit in der Europäischen Union besprochen. Doch die Bundesregierung steht hier seit Jahren auf der Bremse. Ein Arbeitspapier des Tax Justice Network sieht als Grund dafür massives Lobbying von Wirtschaftsverbänden. Das ist dramatisch, denn Deutschlands Stimmgewicht im Europäischen Rat würde ausreichen, um eine umfassende öffentliche länderbezogene Berichterstattung endlich auf den Weg zu bringen.

Hier ist die neue Bundesregierung in der Pflicht. Oder vielleicht hätte sogar der geschäftsführende Justizminister Heiko Maas hier eine Chance, der CDU/CSU Gleiches mit Gleichem zu vergelten: Nachdem Landwirtschaftsminister Christian Schmidt im Alleingang den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat 5 weitere Jahre Zulassung gewährt hat, könnte Maas nun ähnliches für Steuertransparenz erreichen, wenn demnächst im Kreise seiner Kollegen abgestimmt wird. Die Unterstützung weiter Teile der europäischen Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger wäre Maas sicher!

Weitere Maßnahmen, welche die Bundesregierung ergreifen könnte und müsste, finden sich in unserem 5-Punkte-Plan gegen Steuervermeidung. Dazu gehören öffentliche zentrale Register, in welchen die Besitzer und Nutznießer von Briefkastenfirmen, Treuhandunternehmen und Stiftungen erfasst werden, faire Steuerabkommen mit Entwicklungsländern und ein globales Steuergremium, in dem alle Länder auf Augenhöhe zusammenarbeiten.

Das Problem der Steuervermeidung ist bekannt und Lösungen liegen – entgegen allen Lamentierens – auf dem Tisch. Wann und wie diese endlich umgesetzt werden, ist eine Frage des politischen Willens. Die neue Bundesregierung kann hier zeigen, wie ernst es ihr damit ist, Steuervermeidung endlich einen Riegel vorzuschieben.

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